TICKETS
Date
11 — 14
August 2022
Curated by
RY X & FRANK WIEDEMANN
Location
KLINGEMÜHLE
FRIEDLAND

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Z|ART Agency GmbH für das Sacred Ground Festival

1. Grundsätzliches und Ticketerwerb

1.1 Geltungsbereich 

1.1.1Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln den Verkauf von Eintrittskarten durch die Z|ART Agency GmbH (im Folgenden „Veranstalterin“ genannt) an den Besteller (im Folgenden „Besucher“ genannt) sowie die Bedingungen, die für die Veranstaltung des Sacred Ground Festivals gelten. Der Veranstalter bietet die Tickets über ein von Dritten (im Folgenden „Vermittler“ genannt) bereit gestelltes Portal an.

1.1.2Das Angebot richtet sich ausschließlich an volljährige Personen, d.h. an Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

1.1.3Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist ausschließlich Deutsch. Übersetzungen dieser Geschäftsbedingungen in andere Sprachen dienen lediglich zur Information. Bei etwaigen Unterschieden zwischen den Sprachfassungen hat der deutsche Text Vorrang.

1.2 Veranstalter

Veranstalterin ist die 

Z|ART Agency GmbH

Urbanstr. 116

10967 Berlin

Tel.: 030 233 217 100

E-Mail: info@sacredground.de

1.3 Vertragsschluss

1.3.1Die Veranstalterin bietet über den Online-Shop des Vermittlers Tickets für die Veranstaltung zum Kauf an. Die im Online-Shop des Vermittlers enthaltenen Veranstaltungsbeschreibungen stellen keine verbindlichen Angebote seitens des Veranstalters dar, sondern dienen zur Abgabe eines verbindlichen Angebots durch den Besucher. 

1.3.2Durch Anklicken des Buttons „Ticket bestellen“ im letzten Schritt des Bestellprozesses gibt der Besucher ein verbindliches Angebot zum Kauf der in der Bestellübersicht angezeigten Tickets ab. Der Besucher hat bis zur Absendung seines Bestellwunsches jederzeit die Möglichkeit, die im Rahmen der Bestellung angegebenen Daten und seine persönlichen Daten zu ändern oder die Bestellung ganz abzubrechen. 

1.3.3Unmittelbar nach Absenden der Bestellung erhält der Besteller eine E-Mail mit der verbindlichen Vertragsannahme und den AGB, womit der Vertrag zustande kommt.

1.3.4Hinsichtlich des Rücktrittsrechts der Veranstalterin wird auf die geltenden AGB des Vermittlers verwiesen, die ebenfalls Vertragsbestandteil sind. Gleiches gilt für den Fall der Unterdeckung oder die fehlerhafte Eingabe von Daten durch den Besucher. Hier gelten ebenfalls die AGB des Vermittlers.

1.3.5Ein gewerblicher Weiterverkauf an Dritte ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden.

1.4 Widerruf

Bei den angebotenen Tickets für die Veranstaltung handelt es sich – sofern nicht anders gekennzeichnet – um Zutrittsberechtigungen für eine Freizeitveranstaltung. Daher liegt kein Fernabsatzvertrag gemäß § 312g Abs. 2 Ziffer 9 BGB vor (Die Erbringung der Leistung sieht einen spezifischen Termin oder Zeitraum vor). Daher besteht das im Fernabsatz übliche gesetzliche Widerrufs- oder Rückgaberecht des Besuchers beim Kauf von Tickets nicht. Unmittelbar nach der Annahme durch den Vermittler oder die Veranstalterin ist der Kauf somit bindend. Der Besucher verpflichtet sich somit zur Abnahme und unmittelbarer Bezahlung der gekauften Tickets.

1.5 Zahlungsbedingungen

1.5.1Der Gesamtbetrag für die Tickets ist nach Erhalt der Bestellbestätigung grundsätzlich sofort zur Zahlung fällig.

1.5.2Im Übrigen gelten die Zahlungsbedingungen des Vermittlers.

1.5.3Die Tickets bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Veranstalterin.

1.6 Ausfall der Veranstaltung

1.6.1Kann die Veranstaltung zum vereinbarten Termin aus Gründen, die die Veranstalterin zu vertreten hat, nicht stattfinden, hat die Veranstalterin das Recht, dem Besucher stattdessen den Besuch der Veranstaltung zu einem anderen Termin anzubieten. Der Besucher ist berechtigt, ein solches Angebot anzunehmen oder vom Vertrag zurückzutreten und die Rückerstattung des Kaufpreises zu verlangen. 

1.6.2Muss die Veranstaltung aufgrund von Witterungsverhältnissen oder aus aus sonstigen Gründen höherer Gewalt, aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung abgebrochen werden, besteht kein Rückvergütungs- oder Schadensersatzanspruch, es sei denn, der Veranstalterin kann Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

1.7 Haftungsbeschränkung

1.7.1Die Veranstalterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Veranstalterin für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Veranstalterin jedoch der Höhe nach nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als den in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

1.7.2Die Veranstalterin haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder beschädigte Sachen. 

1.7.3Bei Festivals können Programmänderungen eintreten. Die Veranstalterin bemüht sich im Falle der Absage einzelner Künstler(gruppen) um entsprechenden Ersatz. Ansprüche des Besuchers wegen der Absage einzelner Künstler(gruppen), auch der sog. Headliner, bestehen nicht. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn die Absage auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Veranstalterin beruht.

1.7.4Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Der Anbieter haftet insoweit nicht für die ständige und ununterbrochene Verfügbarkeit des Online-Handelssystems.

1.8 Datenschutz

Es gelten die Datenschutzbestimmungen der Z|ART Agency GmbH, abrufbar unter http://sacredground.de/datenschutzerklarung/.

2. Veranstaltungsbedingungen

2.1Definition Veranstaltungsgelände, Festivalgelände

2.1.1„Veranstaltungsgelände“ umfasst die Flächen, die für die Durchführung des offiziellen Veranstaltungsprogramms im engeren Sinn genutzt werden sowie daran angrenzende Flächen, z.B. der Backstage-Bereich.

2.1.2Das „Festivalgelände“ umfasst hingegen die Flächen (einschließlich der auf ihnen befindlichen Wege), die für das Parken oder Camping genutzt werden sowie alle anderen für die Besucher zur Verfügung gestellten Flächen, z.B Info-Point, Kirche etc. 

2.1.3Das „Gelände“ umfasst alle von der Veranstalterin für das Festival genutzten Flächen mithin Veranstaltungs- und Festivalgelände.

2.2 Allgemeine Bestimmungen

2.1.1Die Veranstalterin hat das Hausrecht über das gesamte Veranstaltungsgelände und kann Besucher bei Verstoß gegen die Veranstaltungsbedingungen des Platzes verweisen und zeitweise oder dauerhaft von der Teilnahme der Veranstaltung ausschließen. Es gilt die Hausordnung der Veranstalterin.

2.2.2Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht erreicht haben ist der Zutritt zum Festivalgelände nicht gestattet, es sei denn sie sind in Begleitung einer zur Vertretung berechtigten Person. Im Übrigen gelten für die Veranstaltung ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes (JuSchG).

2.2.3Das Mitführen von Tieren auf dem Veranstaltungsgelände und/oder dem Festivalgelände ist nicht gestattet.

2.2.4Die Veranstaltung wird bei jeder Witterung durchgeführt. Sollten aufgrund Witterungsumstände jedoch Gefahr für Leib, Leben oder Gesundheit für Besucher, Künstler oder Mitarbeiter bestehen, wird die Veranstaltung sofort abgebrochen. 

2.2.5Die Nichtbefolgung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Haus- und/oder Camping-Ordnung oder den Anweisungen der Veranstalterin bzw. des Sicherheitspersonals führt zum Ausschluss von der Veranstaltung. Eine Erstattung des Ticketpreises erfolgt in diesem Fall nicht.

2.3 Haftung der Veranstalterin

2.3.1Die Veranstalterin haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet die Veranstalterin für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Besucher regelmäßig vertrauen darf. Im letztgenannten Fall haftet die Veranstalterin jedoch der Höhe nach nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Sie haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer, als den in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die vorstehenden Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

2.3.2Die Veranstalterin haftet nicht für während der Veranstaltung verloren gegangene oder beschädigte Sachen.

2.3.3Die Veranstalterin haftet für Hör- und andere Gesundheitsschäden nur, wenn ihr Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht schuldhaft verletzt wurde. Die Besucher sollten die unmittelbare Nähe zu den Lautsprecher-Boxen vermeiden, insbesondere sind entsprechende Absperrungen zu beachten. Der Aufenthalt in unmittelbarer Nähe zu den Lautsprecher-Boxen oder jenseits von Absperrungen erfolgt auf eigene Gefahr des Besuchers. Der Gebrauch von Ohrstöpseln wird insbesondere in der Nähe der Bühnen dringend empfohlen. Insbesondere die Ohren von Kindern und Babys sollten ausreichend geschützt werden und die unmittalbare Nähe zu den Lautsprecher-Boxen gemieden werden.

2.3.4Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten auch für die Haftung der Veranstalterin für seine Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen sowie die persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen der Veranstalterin.

2.4 Zutritt zum Festivalgelände und Sicherheitskontrollen

2.4.1Der Einlass auf das Festivalgelände ist nur mit gültigem, angelegtem und unbeschädigtem Festivalbändchen möglich. Tickets können am Info-Point gegen Festivalbändchen eingetauscht werden. Die Festivalbändchen sind bei jedem Betreten des Geländes vorzuzeigen.

2.4.2Die Eintrittskarte bzw. das Festivalbändchen sind nach ihrer Entwertung nicht an Dritte übertragbar. Ein gewerblicher Weiterverkauf der Tickets ist nicht gestattet. Die Tickets dürfen nicht zu einem höheren Preis als dem aufgedruckten Ticketpreis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb des Tickets berechnet worden sind, privat veräußert werden. Schließlich ist eine Verwendung der Tickets zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung, d.h. das Ticket verliert in diesem Fall seine Gültigkeit und der Veranstalter ist zum Einzug dieser Eintrittskarte ohne Erstattung des Eintrittspreises berechtigt.

2.4.3Beim Einlass zum Festivalgelände können Sicherheitskontrollen (Bodycheck) erfolgen. Die Veranstalterin bzw. der Ordnungsdienst haben die Anweisung, beim Betreten des Festivalgeländes an der zentralen Einlassstelle Besucher und Taschen auf verbotene Gegenstände zu kontrollieren. Die Besucher erklären sich hiermit einverstanden. Die Veranstalterin bzw. der Ordnungsdienst sind auch berechtigt, auf dem gesamten Festivalgelände Besucher bei begründetem Verdacht auf das Mitführen unerlaubter Gegenstände zu untersuchen.

2.4.4Der Veranstalterin ist es gestattet, einem Besucher den Zutritt zum Festivalgelände aus wichtigem Grund zu versagen. Wichtige Gründe liegen insbesondere vor, wenn:

  • Besucher offensichtlich Straftaten begehen oder andere Besucher belästigen wollen
  • Besucher verbotene Gegenstände mitführen (z.B. Waffen, gefährliche Gegenstände, Betäubungsmittel),
  • Besucher offensichtlich stark alkoholisiert sind,
  • Besucher offensichtlich unter Drogeneinfluss stehen,
  • Besucher, die sich vergleichbar auffällig verhalten,
  • Besucher, die eine homophobe, sexistische, rassistische oder menschenverachtende Einstellung haben,
  • Besucher, die gegen den Jugendschutz verstoßen.

2.4.5Bei Vorliegen einer der genannten Gründe oder eines anderen wichtigen Grundes wird das Ticket bzw. das Festivalbändchen ungültig und der Besucher verliert seine Zugangsberechtigung zum Festivalgelände.

2.5 Ausschluss von Besuchern 

Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, insbesondere dann, wenn ein Besucher auf dem Veranstaltungsgelände Straftaten (z.B. Körperverletzung, Diebstahl, Drogenhandel) begeht oder Feuerwerkskörper abbrennt, ist die Veranstalterin berechtigt, den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Macht die Veranstalterin von ihrem Ausschlussrecht Gebrauch, so verliert die Eintrittskarte bzw. das Festivalarmbändchen ihre/seine Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Kaufpreises besteht nicht.

2.6 Bild- und Tonaufnahmen, Verwertung

2.6.1Bild- und Tonaufnahmen 

Auf dem Veranstaltungsgelände sind nur Kleinbildkameras und Handys mit Kamerafunktion zugelassen. Nicht erlaubt ist die Mitnahme von Spiegelreflexkameras, Kameras mit Zoomobjektiven oder mit Videofunktion jeglicher Art. Videokameras und Audio-Aufzeichnungsgeräte aller Art, wie Tonbandgeräte, MP3-Rekorder und Diktiergeräte, sind ebenfalls untersagt. Die Veranstalterin kann dem Besucher den Eintritt zum Veranstaltungsgelände verweigern, sofern der Besucher nicht bereit ist, die Geräte am Eingang abzugeben. Eine Verpflichtung der Veranstalterin zur Verwahrung der Gegenstände besteht nicht. 

2.6.2 Verwertung von Ton- und Bildaufnahmen

Der Besucher willigt unwiderruflich in die unentgeltliche Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Tonaufnahmen, die vom Veranstalter, dessen Beauftragten oder sonstigen Dritten im Zusammenhang mit der Veranstaltung erstellt werden, sowie deren anschließende Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien (wie insbesondere in Form von Ton- und Bildtonträgern sowie der digitalen Verbreitung, bspw. über das Internet) ein.

2.7 Anreise, Campen und Parken

2.7.1Im Ticketpreis ist die Campinggebühr inbegriffen. Anreisende im Pkw, Camping-Mobil o.ä. müssen zusätzlich ein Pkw-Ticket zum Preis von 15,00 EUR erworben. Das Pkw-Ticket ist keinParkticket und garantiert keinen Parkplatz. Die Parkflächen für PKWs sind limitiert und die Veranstalterin übernimmt keine Garantie, jedem per Pkw anreisenden Besucher einen Parkplatz zu Verfügung stellen. Den Besuchern wird empfohlen mit der Bahn anzureisen und den Shuttle-Service zu nutzen. 

2.7.2Auf dem gesamten Gelände gilt die StVO. Besucher mit eigenem Pkw dürfen nur auf den dafür ausgewiesenen Parkflächen auf dem Festivalgelände abgestellt werden. Falschparker lässt die Veranstalterin kostenpflichtig abschleppen. Unbedingt zu beachten sind die Markierungen der Rettungswege! Die Rettungswege sind unter allen Umständen freizuhalten! Die Markierungen dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Die Parkordnung der Veranstalterin und die Weisungen des Personals sind zu befolgen.

2.7.3Die Veranstalterin weist darauf hin, dass es sich bei den als Parkplätzen ausgewiesenen Flächen teilweise um Wiesen- und/oder Ackerflächen handelt. Die Befahrbarkeit dieser Flächen kann wetterbedingt erschwert/eingeschränkt sein. 

2.7.4Eine Bewachung der auf Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge erfolgt nicht. Das Parken von Fahrzeugen geschieht auf eigene Gefahr. Ordnungsdienstpersonal wird zur Einweisung und zur Kontrolle der Zugangsberechtigungen eingesetzt, nicht zur Bewachung der Fahrzeuge.

2.7.5Die Haftung der Veranstalterin für Schäden durch Diebstahl oder Beschädigung der auf den Parkplätzen abgestellten Fahrzeuge ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die Veranstalterin haftet grundsätzlich nicht für Schäden und Verluste, die dem Nutzer und Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.  Die Haftungsbeschränkungen in diesem Absatz unterliegen den Einschränkungen gemäß der Regelung in Ziffer 2.3 (Die Haftung der Veranstalterin) dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

2.7.6 Für die Besucher steht ein Shuttle-Service vom Bahnhof in Prenzlau zum Festivalgelände und zurück zur Verfügung. Ein Ticket für eine Hin- und Rückfahrt mit dem Shuttlebus kostet 3,99 EUR. Die Pläne für die Shuttle-Busse werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn von der Veranstalterin auf ihrer Homepage bekannt gegeben.

2.7.7Das Campen ist nur in den dafür vorgesehenen Flächen gestattet (Verbot des wilden Campens). Es gilt die Hausordnung. Insbesondere ist die Mitnahme der untenstehenden verbotenen Gegenstände auf den Campingplatz sowie auf dem gesamten Gelände nicht gestattet. Grillen, offenes Feuer und/oder Lagerfeuer sind nicht gestattet.

2.7.8Es dürfen keine Abgrenzungen (Regenrinnen) oder sonstige Löcher (z.B. zur Kühlung) in die Camping- oder Parkflächen gegraben werden.

2.8 Müll, Müllpfand, Toiletten, Vandalismus, gewerblicher Handel

2.8.1Jeder Besucher verpflichtet sich, am Info-Point einen Müllbeutel zum Preis von 5,00 EUR zu erwerben (Müllpfand). Das Pfand wird am Ende der Veranstaltung gegen Rückgabe eines gefüllten Müllsackes zurückerstattet. Sämtliche mitgebrachte Gegenstände sind beim Verlassen des Geländes mitzunehmen oder ordnungsgemäß zu entsorgen.

2.8.2Die Besucher sollen ihre Abfälle in den dafür vorgesehenen und bereitgestellten Behältnissen entsorgen.

2.8.3Urinieren und/oder defäkieren außerhalb der dafür vorgesehenen Toiletten und Einrichtungen ist nicht gestattet. Verstößt ein Besucher gegen diese Vorgabe, kann dieser Verstoß zu einem Platzverweis und zum Ausschluss der Veranstaltung führen.

2.8.4Mutwillige Beschädigungen jeglicher Gegenstände und Einrichtungen sind untersagt und werden als Vandalismus strafrechtlich verfolgt.

2.8.5Das Betreten von abgesperrten Bereichen, das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, Gebäuden, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten, Mülltonnen, Müllcontainer und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Gelände verboten. Verstößt ein Besucher hiergegen, kann dieser Verstoß zum Ausschuss von der Veranstaltung führen.

2.8.6Es ist auf dem gesamten Gelände untersagt gewerblichen Handel mit Waren und/oder Dienstleistungen jeglicher Art ohne die vorherige schriftliche Einwilligung der Veranstalterin zu treiben. Gleiches gilt für jegliche Form der Werbung insbesondere von Waren und/oder Dienstleistungen auf dem Gelände, z. B. Verteilen von Flyern, Stickern u.ä., Anbringen von Bannern, Postern o.ä.

2.9 Verbotene Gegenstände

2.9.1Das Mitführen insbesondere folgender Gegenstände ist auf dem gesamten Gelände untersagt:

  • Schuss-, Hieb-, Stich- und sonstige Waffen und Waffenimitate aller Art
  • Sägen, Äxte, Beile und vergleichbares gefährliches Werkzeug bzw. gefährliche Gegenstände (z.B. Baseballschläger)
  • CS-Gas, Pfefferspray
  • Illegale Betäubungsmittel
  • Petroleumlampen sowie brennbare Flüssigkeiten und Fackeln
  • Feuerwerkskörper, Wunderkerzen, Sternwerfer und sonstige pyrotechnische Gegenstände aller Art (u.a. Bengalische Feuer)
  • Glasflaschen / Glasbehälter
  • Grill, Grillanzünder etc.
  • Lärmerzeugende Gegenstände wie Gas-Hupen, Megaphone, PA-Beschallungs-Anlagen, Mischpulte, Endstufen, Verstärker, E-Gitarren, Drumsets, Trommeln, Trompeten, Vuvuzelas oder Ähnliches (z. B. Signalhörner der Bahn)
  • Drohnen, Multicopter, Quadrokopter und sonstigen Flugkörper und -geräte 
  • Wohnungseinrichtungen wie Sofas, Sessel, große Tische, Kühlschränke
  • Baumaterial, Sperrmüll
  • Stromgeneratoren, Aggregate, externe Autobatterien
  • Trockeneis
  • Laserpointer
  • Tiere aller Art
  • Flyer, Poster, Promo-CDs, Gratisproben

2.9.2.Werden verbotene Gegenstände unerlaubterweise mitgeführt, sind die Veranstalterin bzw. das Sicherheitspersonal berechtigt, den Besucher bereits bei der Anreise des Fahrzeugs abzuweisen und den Besucher von der Veranstaltung auszuschließen. Ein Anspruch auf Wiedereinlass und/oder Erstattung des Eintrittspreises besteht nicht. Mitgeführte verbotene Gegenstände werden dem Besucher ersatzlos abgenommen und nicht wieder ausgehändigt.

3. Schlussbestimmungen

3.1 Änderungen, Ergänzungen, Unwirksamkeit, Gerichtsstand

3.1.1Die hier verfassten Geschäftsbedingungen sind vollständig und abschließend. Änderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen sollten, um Unklarheiten oder Streit zwischen den Parteien über den jeweils vereinbarten Vertragsinhalt zu vermeiden, schriftlich gefasst werden.

3.1.2Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

3.1.3Soweit der Besucher bei Abschluss des Vertrages den Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte und entweder zum Zeitpunkt der Klageerhebung durch den Anbieter aus Deutschland verlegt hat oder den Wohnsitz oder den gewöhnlichen Aufenthaltsort zu diesem Zeitpunkt unbekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten der Sitz des Unternehmens in Berlin.

3.1.4Sollten einzelne Regelungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, eine unwirksame Regelung durch eine solche wirksame Regelung zu ersetzen, die in ihrem Regelungsgehalt dem wirtschaftlich gewollten Sinn und Zweck der unwirksamen Regelung möglichst nahekommt. Das gilt entsprechend bei Regelungslücken.

3.2 Plattform der Europäischen Kommission zur Online-Streitbeilegung

3.2.1Wir weisen den Besucher darauf hin, dass er neben dem ordentlichen Rechtsweg auch die Möglichkeit einer außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013 hat. Einzelheiten dazu findet er in der Verordnung (EU) Nr. 524/2013 und unter der Internetadresse: https://ec.europa.eu/consumers/odr

3.2.2Die E-Mail-Adresse des Anbieters lautet: info@sacredground.de. Der Anbieter weist nach § 36 VSBG darauf hin, dass er nicht verpflichtet ist, an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.